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Ölheizungen sind ein Auslaufmodell.
Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zum Klimaschutz sieht vor, dass in Gebäuden in Deutschland ab 2026 keine neuen Ölheizungen mehr eingebaut werden dürfen. Denn bei der Verbrennung von Heizöl entstehen umweltschädliche CO2-Emissionen, die zum Treibhauseffekt beitragen.
Eine in die Jahre gekommene Ölheizung wandelt weniger als zwei Drittel der im Heizöl enthaltenen Energie in nutzbare Wärme um. Über ein Drittel der Wärmeenergie verpufft ungenutzt zusammen mit den Abgasen durch den Schornstein.
Durch den Einbau energieeffizienterer Heizungssysteme lassen sich CO2-Emissionen und Betriebskosten deutlich senken.
Seit Beginn des neuen Jahres gilt: Wer seine alte Ölheizung durch eine neue, effizientere und klimafreundlichere Anlage ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird – z.B. eine Wärmepumpe oder eine Biomasse-Anlage – kann einen Zuschuss in Höhe von bis zu 45 Prozent der Investitionskosten erhalten.
Für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent – z.B. über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von 40 Prozent.
Auch für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alte Ölheizung ersetzen, gibt es Investitionszuschüsse: 35 Prozent für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, 30 Prozent für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent und 20 Prozent für Gas-Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind.
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