Investition in Energieeffizienz war noch nie so einfach

6. Oktober 2021

Sie planen nächstes Jahr ein neues Haus zu kaufen oder selbst zu bauen? Wieso investieren Sie dann nicht gleich in ein energiesparendes Gebäude? Damit können Sie Ihre Energiekosten dauerhaft senken und gleichzeitig das Klima schützen.

Mit der im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 getätigten Weiterentwicklung der Förderung für energieeffiziente Gebäude geht das nun noch einfacher. Zum 1. Juli 2021 ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW gestartet und gilt sowohl für Wohngebäude als auch für alle Nichtwohngebäude, wie Gewerbegebäude oder Krankenhäuser.

Mit dem neuen Beschluss soll die Gebäudeförderung weiterentwickelt und attraktiver gestaltet werden. Ein zentraler Punkt ist dabei die Zusammenfassung der Förderung von Energieeffizienz bei Gebäuden und erneuerbaren Energien unter einem Dach und die zum Teil deutliche Verbesserung der Förderkonditionen. Die neue Förderung soll demnach dazu beitragen, durch eine Kombination aus Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien den Primärbedarf von Gebäuden zu senken.

In unseren Gebäuden steckt großes Energiesparpotenzial, welches nun gefördert werden soll. Beim Bauen und Sanieren spielen künftig erneuerbare Energien, Nachhaltigkeit und Digitalisierung eine immer größere Rolle und werden dementsprechend mit einer höheren Förderung belohnt.

Der komplizierte Papierkram, der sich durch eine Beantragung einer solchen Förderung ergeben kann, soll auch minimiert werden. In Zukunft muss nur noch ein einziger Antrag gestellt werden. Darin enthalten sind auch die Fachplanung und die Baubegleitung.

Außerdem bietet die BEG allen Antragstellenden die Möglichkeit zwischen einem direkten Investitionszuschuss und einem Kredit mit Tilgungszuschuss zu wählen.

Die Einführung der BEG erfolgt etappenweise

Am 1. Januar 2021 startete die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Der 1. Juli 2021 war der Startschuss für die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen, sowie für die BEG Wohngebäude und die BEG Nichtwohngebäude bei der KfW.

Ab dem 1. Januar 2023 werden dann alle Zuschussförderungen beim BAFA und alle Kreditförderungen bei der KfW verwaltet.

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